Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Angaben / Bestimmungen behalten wir uns allfällige Änderungen vor.
Allgemein
Mit dem Kauf eines Tickets erklärt sich die kaufende Person mit den AGB einverstanden.
Alle Abonnemente (Halbtages-, Tages-, Mehrtages-, 8-Tageswahlkarten und Saisonkarten) sind persönlich und nicht übertragbar (ausgenommen sind Einzelfahrten, Punktekarten und 5-Tageswahlkarten).
Halbtaxabonnemente, GA, FVP sind nicht gültig.
Preise
Preis- und Kursänderungen bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen
sich inklusive MwSt.
Rabatte
Kumulation von verschiedenen Rabatten ist nicht möglich.
Verlorene Abonnemente
Pistenpässe ab 3 Tagen werden bei Abgabe des Sperrnummernbeleges
gegen eine Gebühr von CHF 10.00 ersetzt. Verlorene Abonnemente
(Saison- und Wahlabonnemente) werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 ersetzt (exkl. neue Keycard).
Rückerstattung Keycards
Defekte und /oder unsorgfältig behandelte Keycards werden nicht rückerstattet / ersetzt.
Rückerstattung bei Betriebsausfall oder Schlechtwetter
Je nach Wetterlage oder anderen Umwelteinflüssen wie zum Beispiel
Lawinengefahr, starkem Wind usw. kann der Bahnbetrieb aus Sicherheitsgründen reduziert werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf
Rückerstattung oder Verlängerung. Ebensowenig bei unvorhergesehener Abreise.
Rückerstattung bei Unfall oder Krankheit
Ein persönlicher Pistenpass (ab 2-Tages-Pistenpass, Saison- und Wahlabonnemente), welcher infolge Unfalls oder Erkrankung nicht benützt
werden kann, muss unverzüglich, zusammen mit dem Arztzeugnis,
beim Büro der Sportbahnen Elm hinterlegt werden. Eine allfällige und
anteilmässige Rückerstattung erfolgt ab dem ersten Hinterlegungstag.
Der Unfalltag gilt als nicht benützter Tag. Bei ermässigten Tickets wird
der Individualtarif angerechnet. Auf Tages- und Halbtageskarten werden keine Rückerstattungen gewährt. Begleitpersonen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Ticketrückerstattung. Über allfällige Ausnahmen entscheidet die Betriebsleitung der Sportbahnen Elm.
Karten-Missbrauch
Alle Karten werden beim Drehkreuz automatisch kontrolliert. Ausserdem
werden an allen Liftanlagen regelmässig Stichproben durchgeführt. Die
missbräuchliche Benützung eines Pistenpasses, Wiederverkauf oder
Übertragung haben den sofortigen Pistenpassentzug ohne Entschädigung zur Folge. Zusätzlich fällt eine Umtriebsgebühr von CHF 150.00
an. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Für die Benützung der Kinder-Arena wird ein Kinder-Arena-Ticket oder
ein Skipass für das gesamte Gebiet benötigt. Gondelbahntickets und
Punktekarten sind nicht ausreichend.
Gültigkeit
Halbtages-, Tages- und 2-Tageskarten sind nur tagsüber während der
publizierten Betriebszeiten gültig (nicht gültig während des Abendschlittelns). Saison- und Wahlabonnemente und Mehrtageskarten ab
3 Tagen sind auch ausserhalb der Betriebszeiten gültig, zum Beispiel
für das Abendschlitteln und andere Abendanlässe.
Kostenlose Busfahrt
Besitzer einer Saisonkarte Elm sind während der Wintersaison zur
freien Benützung der Busse zwischen Schwanden und Elm Sportbahnen (Zone 911) berechtigt. Diese Regelung gilt nur in Verbindung
mit dem Wintersport. Der Sportbus in Elm ist für alle Gäste gratis.
Weitere Bestimmungen
Die offiziellen Skipisten dürfen nicht verlassen werden. Bei Missachtung
dieser Bestimmung kann namentlich im Bereich der Wildruhezonen der
Skipass entzogen werden.